Nachlassgeber werden

Mit einem Testament für die Nächstenliebe langfristig Gutes tun

Jeder stellt sich irgendwann unweigerlich die Frage: Was soll mit all meinem Hab und Gut passieren, wenn ich einmal nicht mehr bin? Hat man Kinder oder andere Herzensmenschen ist die Antwort klar: Meinen Liebsten soll mein Vermögen zugutekommen – der Hauptteil zumindest. Doch was, wenn sich der Nachwuchs im Leben nicht eingestellt hat oder der Partner vor einem gegangen ist? Dem Staat einfach alles überlassen? Oder lieber selbst entscheiden, was mit dem eigenen Vermögen geschehen soll? Mit einem Testament für die Nächstenliebe helfen Sie uns, die vielfältigen Angebote des Oberlinhaus für Menschen mit Behinderung langfristig – mitunter über viele Jahre – zu sichern.

Die Entscheidung über den eigenen Nachlass ist meist ein langer Prozess, der vom Rückblick auf das eigene Leben und die individuellen Erfahrungen begleitet wird. Zu den tiefgreifenden Fragen kommen rechtliche, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Ihre Wünsche müssen notariell abgesichert werden – in einem Testament oder Erbvertrag.

Sie haben bereits Ideen oder auch konkrete Vorstellungen? Dann freuen wir uns über ein persönliches Gespräch. Sehr gerne stellen wir Ihnen das Oberlinhaus sowie seine Einrichtungen und Angebote vor. Sie wünschen eine unabhängige juristische Beratung? Gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einer Notarin und einem Fachanwalt für Erbrecht, die uns bei der Stiftungsarbeit zur Seite stehen. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, wie Sie Ihre Wünsche mit der Oberlinstiftung umsetzen können. Dabei haben Sie so viel Zeit, wie Sie benötigen, um für sich die richtige Entscheidung zu treffen.

15.06.2022: Jede Menge Infos am Tag der Erbschaft

Unser nächster Informationsnachmittag mit vielen Tipps rund ums Erben und Vererben findet am Mittwoch, 15.06.2022, in der Oberlinkirche statt. Beginn der zweistündigen Veranstaltung ist um 15 Uhr.

>> Mehr erfahren zum Tag der Erbschaft.

Gut zu wissen: Ihre eigene Treuhandstiftung gründen

Eine immer beliebter werdende Möglichkeit von Nachlassgebern ist die Gründung einer namentlichen Treuhandstiftung für einen bestimmten Zweck. Ihnen liegt ein spezielles Projekt, ein einzelnes Wohnhaus oder eine konkrete Einrichtung des Oberlinhaus am Herzen? Oder Sie möchten mit Ihrem Nachlass eine ganz bestimmte Gruppe von Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Menschen mit Behinderung unterstützen? Mit einer eigenen Treuhandstiftung unter dem Dach der Oberlinstiftung haben Sie die Möglichkeit, gezielt, nachhaltig und in Ihrem Namen zu fördern. Wir beraten Sie gerne. Unser Notar und Rechtsanwalt steht Ihnen bei den Formalitäten zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Hahn

Spendenbetreuung